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GG.140 - mal visionär gedacht

Wenn Gemeinschaft wächst und sich vernetzt, reicht Verbindung allein nicht mehr aus. Es braucht einen Rahmen, der trägt, ordnet und Entwicklung ermöglicht. Dieser Rahmen ist nicht neu. Er wurde bereits vor über 100 Jahren angelegt – im Artikel 140 des Grundgesetzes. Was dort formuliert wurde, ist kein starres Konstrukt, sondern ein Raum, der gestaltet werden kann. Seine Ausführung entscheidet darüber, wie Gemeinschaft gelebt, organisiert und weiterentwickelt wird. Nicht als Vorgabe von oben, sondern als Grundlage für das, was von unten entsteht.

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